von Gwynn » Mi Jan 08, 2025 1:15 am
1.1 und 1.3 sind okay.
Bei 1.2 und vor allem 1.6 ist es ein grundlegend anderes Verständnis dessen was der Kaiserliche Rat ist: Es ist ja eben keine Konklave, in der alle Teilnehmenden für immer eingemauert werden oder bis nach deinem Vorschlag ein Jahr später ein neuer Rat eingemauert wird.
Nichts dagegen dass er zu Jahresbeginn neu eröffnet wird, aber er tagt ja nicht ununterbrochen in Dauersitzung. Er ist ein Gremium von Jahr zu Jahr eindeutig, mit Wechsel über das Jahr dennoch (weil neue Reiche dazu kommen können und jedes Reich seine Vertretung jederzeit ergänzen oder komplett austauschen kann), es ist okay dass es keine Zeit ohne einen Rat geben soll, aber eben doch Zeiten ohne Sitzung.
Und die Sitzungen beruft der Kaiser ein, als Präsenzsitzung, mindestens dann wenn ein relevant grosser Teil des Rates das verlangt. Trotzdem kann es Sitzungspausen geben, nur eben keine Jahrelangen.
1.4 doch, jede Sitzungsleitung muss die Möglichkeit haben, jemand zum Schweigen zu bringen, der andere nicht zu Wort kommen lassen will und im schlimmsten Fall Tagelang nicht aufhört zu reden ("Filibuster-Verfahren"). Das Stimmrecht ist davon nicht berührt, das grundsätzliche Rederecht ja auch nicht. Aber wenn zum Beispiel angesichts einer Äusserung im Rat drei Leute (oder siebzehn) aufspringen um etwas dazu zu sagen, dann erteilt ihnen die Sitzungsleitung das Wort und nicht diese sich alle durch Aufstehen selbst. Und während das Rederecht unberührt bleibt kann die Sitzungsleitung doch zunächst einer Person das Wort erteilen, deren Reich dazu noch nicht gehört wurde, und jemand der sich alle zwei Minuten erhebt etwa später dran nehmen - zum selben Thema, natürlich, bevor dieses abgeschlossen wurde, aber vielleicht auch mal nachdem auch mal andere etwas dazu sagen durften - auch zB von einem Thema direkt Betroffene, etwa ein anwesender Chnumoberpriester wenn gerade Vorwürfe gegen die Chnumreligion erhoben wurden, dann kann der auch dann vorgezogen werden wenn noch elf andere länger stehen.
1.5 geht so nicht. Das würde bedeuten dass die Stimme des Phaedron Dhuras, dem die Königreiche nicht direkt unterstehen, als Leiter des Kaiserlichen Rates viel mehr Gewicht hätte als die des Kaisers, weil wenn gegen letzteren etwas gesagt würde, mehrere Reiche nicht mitstimmen dürften. Gorgonya und Phialeia (als zwei aktuelle Beispiele, auch Antharlan hatte ja schon Bofri als König) und andere kaiserliche Königreiche würden so in wesentlichen Fragen ihre Stimme verlieren. Wenn das Königreich Gorgonya (nicht kleiner als Antam oder Silur) Mitglied des Kaiserlichen Rates ist, und das ist es, dann hat es auch Stimmrecht.
Vorstellbar ist ein Passus der sagt: "Ohne die Stimme der Leitung und der durch sie vertretenenen Gebiete" - wenn beispielsweise Anlinde von Fuchsal stellvertetend die Leitung hätte, dann dürfte Silur nicht mitstimmen, entsprechend bei Phaedron Dhuras nicht Antharlan. Weil jedes Reich im Kaiserlichen Rat zwar mit vielen Stimmen sprechen aber nur mit einer abstimmen darf. Und bei Abstimmungen über die Leitung eben die Leitung nicht mit.
Spieltechnisch, darauf möchte ich hinweisen, werden Kaiser und Kaiserin ja ohnehin von je einer Spielergruppe geführt, was ihre eigenen Präferenzen als Leitung angeht. Und gäbe es einen vom Kaiserlichen Rat akzeptierten Thronfolger als REP, so würde diese Person sicher auch auf die ein oder andere Weise ein eigenes Königreich haben oder übertragen bekommen, sollte die REP-Figur kein eigenes Reich haben dann vermutlich entweder Gorgonya oder Phialeia, oder ein bis dahin bestehendes anderes unmittelbar kaiserliches Königreich.
1.1 und 1.3 sind okay.
Bei 1.2 und vor allem 1.6 ist es ein grundlegend anderes Verständnis dessen was der Kaiserliche Rat ist: Es ist ja eben keine Konklave, in der alle Teilnehmenden für immer eingemauert werden oder bis nach deinem Vorschlag ein Jahr später ein neuer Rat eingemauert wird.
Nichts dagegen dass er zu Jahresbeginn neu eröffnet wird, aber er tagt ja nicht ununterbrochen in Dauersitzung. Er ist ein Gremium von Jahr zu Jahr eindeutig, mit Wechsel über das Jahr dennoch (weil neue Reiche dazu kommen können und jedes Reich seine Vertretung jederzeit ergänzen oder komplett austauschen kann), es ist okay dass es keine Zeit ohne einen Rat geben soll, aber eben doch Zeiten ohne Sitzung.
Und die Sitzungen beruft der Kaiser ein, als Präsenzsitzung, mindestens dann wenn ein relevant grosser Teil des Rates das verlangt. Trotzdem kann es Sitzungspausen geben, nur eben keine Jahrelangen.
1.4 doch, jede Sitzungsleitung muss die Möglichkeit haben, jemand zum Schweigen zu bringen, der andere nicht zu Wort kommen lassen will und im schlimmsten Fall Tagelang nicht aufhört zu reden ("Filibuster-Verfahren"). Das Stimmrecht ist davon nicht berührt, das grundsätzliche Rederecht ja auch nicht. Aber wenn zum Beispiel angesichts einer Äusserung im Rat drei Leute (oder siebzehn) aufspringen um etwas dazu zu sagen, dann erteilt ihnen die Sitzungsleitung das Wort und nicht diese sich alle durch Aufstehen selbst. Und während das Rederecht unberührt bleibt kann die Sitzungsleitung doch zunächst einer Person das Wort erteilen, deren Reich dazu noch nicht gehört wurde, und jemand der sich alle zwei Minuten erhebt etwa später dran nehmen - zum selben Thema, natürlich, bevor dieses abgeschlossen wurde, aber vielleicht auch mal nachdem auch mal andere etwas dazu sagen durften - auch zB von einem Thema direkt Betroffene, etwa ein anwesender Chnumoberpriester wenn gerade Vorwürfe gegen die Chnumreligion erhoben wurden, dann kann der auch dann vorgezogen werden wenn noch elf andere länger stehen.
1.5 geht so nicht. Das würde bedeuten dass die Stimme des Phaedron Dhuras, dem die Königreiche nicht direkt unterstehen, als Leiter des Kaiserlichen Rates viel mehr Gewicht hätte als die des Kaisers, weil wenn gegen letzteren etwas gesagt würde, mehrere Reiche nicht mitstimmen dürften. Gorgonya und Phialeia (als zwei aktuelle Beispiele, auch Antharlan hatte ja schon Bofri als König) und andere kaiserliche Königreiche würden so in wesentlichen Fragen ihre Stimme verlieren. Wenn das Königreich Gorgonya (nicht kleiner als Antam oder Silur) Mitglied des Kaiserlichen Rates ist, und das ist es, dann hat es auch Stimmrecht.
Vorstellbar ist ein Passus der sagt: "Ohne die Stimme der Leitung und der durch sie vertretenenen Gebiete" - wenn beispielsweise Anlinde von Fuchsal stellvertetend die Leitung hätte, dann dürfte Silur nicht mitstimmen, entsprechend bei Phaedron Dhuras nicht Antharlan. Weil jedes Reich im Kaiserlichen Rat zwar mit vielen Stimmen sprechen aber nur mit einer abstimmen darf. Und bei Abstimmungen über die Leitung eben die Leitung nicht mit.
Spieltechnisch, darauf möchte ich hinweisen, werden Kaiser und Kaiserin ja ohnehin von je einer Spielergruppe geführt, was ihre eigenen Präferenzen als Leitung angeht. Und gäbe es einen vom Kaiserlichen Rat akzeptierten Thronfolger als REP, so würde diese Person sicher auch auf die ein oder andere Weise ein eigenes Königreich haben oder übertragen bekommen, sollte die REP-Figur kein eigenes Reich haben dann vermutlich entweder Gorgonya oder Phialeia, oder ein bis dahin bestehendes anderes unmittelbar kaiserliches Königreich.