444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Gib den Code genau so ein, wie du ihn siehst; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smileys
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

von Gwynn » Mi Mär 19, 2025 7:53 pm

Als nächstes hält es Sunrise von Sakilia nicht auf ihrem Sitz. Die Prinzessin von Taron don Umn, die zugleich Hohe Ritterin der Traumritter zu Iridistra ist (in ihrer Abwesenheit dort, wenn sie in Chalkis ist, vertreten durch Benarion Callippon), erhebt sich und gibt dem Drang nach, auf diese möglicherweise weltbedrohende Gefahr durch die Finsternis auf Kezunsea zu reagieren. Sie bietet an, eine Expedition von Traumrittern in die Wüste zu senden, um diese Bedrohung zu erkunden und – soweit möglich – zu beenden oder wenigstens eine Ausbreitung einzuschränken. Zumindest, so Sunrise, sollten sie mit ihrem Training in Schwert und Magie und dem Patronat der Nichtfinsteren Götter in der Lage sein, die Situation zu erkunden und das Ausmass der Bedrohung im Detail zu berichten.

Hagen Peristos begrüsst diese Intiative, die, wie er meint, keine Kaiserlichen Heere in die Wüste schickt um solange das Kaiserreich schutzlos entblösst zu lassen, da doch die Bedrohung durch die Finsternis rund um das Grüne Meer und in seinem Herzen, auf Rillanon selbst, ungebrochen sei.
Eine wie er meint gute Nachricht hat er auch beizutragen: Missionare des Widdergottes, nach Kezunsea gesandt, hätten berichtet, dass die Botschaft des Göttervaters das Herz des Kriegsherrn von Athanesia, Kjeld Oran, erreicht habe, und dieser offen dafür zu sein scheine, der Religion des Chnum etwas mehr Raum in seinem Reiche einzuräumen. Ob das durch die neue, bedrohliche Entwicklung in der benachbarten Wüste ausgelöst oder nur erleichtert worden sei könne er nicht sagen, aber zumindest gäbe es es Entwicklungen hin zu einem Gegengewicht.

Die Kaiserin Kafrya zeigt sich von dieser Nachricht sehr erfreut und Kaiser Bofri von Karcanon bedankt sich bei der Elfenprinzessin für ihren Vorschlag und verspricht, mit seinem Finanzministerial Barkeyt noch einmal über eine bessere finanzielle Ausstattung der Traumritter – und zumindest eine Ausstattung dieser Expedition – zu reden.
(Fortsetzung folgt)

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

von Gwynn » Mi Mär 19, 2025 7:51 pm

Im Jahr der Dunkelsonne erhebt sich General Abdul, der atarische Delegierte mit den guten Verbindungen zum Apronat, und als der Kaiser, der selbst die Sitzung leitet, ihm das Wort erteilt, bringt er besorgt einen Bericht „direkt aus zweiter Hand“, wie er betont: Ataris als Handelsreich, das die beiden Enden der Handelsroute Karcanons und alles dazwischen befährt, ist auch an den Küsten Kezunseas stets unterwegs. In diesem Jahr aber konnten atarische Händler dabei ein ungewöhnliches Phänomen beobachten: Aus der Wüste Zun, der berüchtigten Wüste des Schnellen Todes, stieg eine Feuersäule auf, die so hoch und Tag und Nacht leuchtend zu sehen war, dass man das düsterrote Licht auch über die Berge von Athanesia hinweg sehen könnte. Den Berichten der Handelspartner der atarischen Kapitäne zufolge soll die grosse Pyramide vor Hambantota die Quelle der Feuersäule sein, und Gläubige des Skorpiongottes würden beschwören, dass sie von der Pyramide bis hinauf zur Dunkelsonne reichen würde, und besonders leuchtend strahlen, wenn diese am Himmel zu sehen sei.
Da in den Lehren des Uzori, des designierten nächsten Höchstpriesters des Göttervaters Chnum, der auch Reichshohepriester von Ataris ist, die Dunkelsonne das Exil-Gefängnis des finsteren Gottes Seth-Agoth sei, bestünde nun die Besorgnis, dass die Priester der Pyramide mit dieser Feuersäule als Schlüssel versuchen würden, das Gefängnis des Herrn der Lügen, des Schlangengottes, zu öffnen und seine Rückkehr nach Myra zu ermöglichen.
Amuuk min Ra, der Nachfolger des Dileeb An, sei als Theokrat Keorapukurs wohl noch gefährlicher als seine Vorgänger und da – Abdul verweist mit einer Geste auf die Delegation aus Machira – nun auch im Kaiserlichen Rat ein Nachbar Keorapukurs zu sehen sei, sei der Rat wohl gut beraten, sich mindestens um dieses Reich Sorgen zu machen

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

von Gwynn » Sa Jan 11, 2025 7:55 pm

Elyan von Danrad bittet durch Aufstehen um das Wort und nachdem es ihm, nach weiteren Redebeiträgen anderer, etwa einem verächtlichen kurzen Beitrag des Generals aus Ataris, der sich darüber lustig machte dass die Rechtsordnung keinerlei Rechtsfolgen beinhaltet, wenn ein Heerführer, ein Fürst oder gar ein König gegen den Kaiserlichen Frieden verstösst, und dass ein Shah in Ataris seine Provinz, seinen Titel und zumeist sein Leben verlieren würde, wenn er gegen den Willen seines Herrschers die Waffe erheben würde, danach also spricht Elyan von Danrad:

"Die Beiträge der Herzogin aus Silur zeugen von ernsten Bedenken und maßvoller Überlegung. Als Verfasser der Ausgangsfassung übernehme ich die aktuellen Änderungsvorschläge der Anlinde von Fuchsal in meinen Entwurf, der hier zur Zustimmung steht."

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

von Merhan » Sa Jan 11, 2025 11:51 am

Herzogin Anlinde von Fuchsal,
Vertreterin Silurs im Kaiserlichen Rat,
im Einhornmond 444 n.P. - 2. Tagung


In einer weiteren Sitzung des Kaiserlichen Rates stellt Anlinde von Fuchsal eine gekürzte und verbesserte Liste von Änderungsvorschlägen für den veröffentlichten Entwurf der Kaiserliche Rechtsordnung vor. Damit reagiert sie auf umfangreiche Gespräche mit Ratsvertretern und Diplomaten zum Thema, die sie außerhalb der Ratstagungen geführt hat. Einigen ihrer ursprünglichen Vorschläge wurde breite Zustimmung signalisiert, sie blieben unverändert. Bei anderen wurden Missverständnisse ausgeräumt, bei wieder andere wurden nachhaltig geändert. Ihre umfangreiche erste Vorschlagsliste kürzte sie selber um den nachgeordneten Teil, der im Kaiserlichen Rat behandelt werden soll, nachdem die Kaiserliche Rechtsordnung angenommen worden ist. Unter Wahrung der üblichen Formalitäten beginnt Sie:

Silur unterbreitet geänderte Vorschläge für den Entwurf der Kaiserlichen Rechtsordnung: „Entwurf einer Kaiserlichen Rechtsordnung von Elyan von Danrad, dem Rechtslegaten vom Kaiserreich Karcanon in Helion, nach ersten Absprachen mit den Vertretungen aus Gorgonya und Taron don Umn im Kaiserlichen Rat“. Mit diesen Vorschlägen eingearbeitet wird Silur der Kaiserlichen Rechtsordnung zustimmen.

1

Aktuelle Fassung:
fehlt

Ergänzung:
1. Was ist das Kaiserreich Karcanon, als Abschluss des ersten Absatzes: „Die kulturelle Vielfalt des Kaiserreiches ist geschützt.“

Begründung:
Silur sieht in der kulturellen Vielfalt des Kaiserreiches, welche sich in kultureller Schwerpunktsetzung von Reichen und Gebieten in Bereichen wie Kampf, Technologie, Religion und Magie äußert einen kostbaren, die Individualität der Glieder des Kaiserreiches beschreibenden und das Kaiserreich im Ganzen stärkenden Wert, der für Silur nicht veräußerbar ist. Dieser Vorschlag fand vor der Sitzung weitgehende Zustimmung.

2

Aktuelle Fassung:
2. Was ist der Kaiser "Er (der Kaiser) allein kann den Kaiserlichen Rat einberufen."

Änderung:
„Er (der Kaiser) beruft jährlich im Widdermond den Kaiserlichen Rat ein.

Begründung:
Die Einberufung des Kaiserlichen Rates ist keine Option sondern eine Pflicht, die dem Kaiser oder seinen Stellvertretern obliegt. Details sind in den Abschnitt 6 zum Kaiserlichen Rat verschoben worden. Dort sind auch Klarstellungen bezüglich der Permanenz des Rates eingearbeitet.

3

Aktuelle Fassung:
2. Was ist der Kaiser "Er (der Kaiser) ist Schiedsrichter zwischen den Reichen und Gebieten des Kaiserreichs, wenn diese Streiten, er kann vermitteln, er kann auch dann nach den Maßgaben dieser hier gemeinsam vereinbarten Kaiserlichen Rechtsordnung entscheiden, wenn sie sich nicht einig werden."

und

Aktuelle Fassung:
5. Was gilt im ganzen Kaiserreich Karcanon - Kaiserlicher Frieden "Streit zwischen Teilreichen und Reichsteilen des Kaiserreichs ist vor den Kaiserlichen Rat und den Kaiser als Schlichter und Schiedsgericht zu bringen."

Änderung:
Das ist eine Dopplung. Die erste Passage soll lauten „Er (der Kaiser) ist Hüter des Kaiserlichen Friedens“. Der Passus im Abschnitt Kaiserlicher Frieden soll lauten „Streit zwischen Teilreichen und Reichsteilen des Kaiserreichs soll zunächst vom Kaiser geschlichtet werden und, wenn das misslingt, vor den Kaiserlichen Rat als Schiedsgericht gebracht werden."

Begründung:
Damit ist die Rolle des Kaisers als Friedenshüter bestimmt und ein eindeutiger Verfahrensweg von Schlichtung zu Schiedsgericht gegeben. Auch dieser Änderungsvorschlag fand weitgehende Zustimmung.

4

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat „Nur wer Teil des Kaiserreichs ist, kann im Kaiserlichen Rat Sitz und Stimme haben.“

Änderung:
Das soll präziser gefasst werden. Im Anschluss soll stehen “Jedes Teilreich und jedes Gebiet hat eine Stimme, auch wenn es mehrere Vertreter im Kaiserlichen Rat hat. Stimmen mehrerer Teilreiche oder Gebiete können nicht von einer Person auf sich vereinigt werden. Auch können nach Teilungen daraus hervorgegangene Teilreiche oder Gebiete nur mit Zustimmung des Kaiserlichen Rates Abstimmungsrecht im Kaiserlichen Rat erhalten.

Begründung:
Dem Vorschlag Silurs, direkt dem Kaiser unterstellte Gebiete von Abstimmungen auszuschließen wurde vehement widersprochen. Silur erkennt die Eigenständigkeit dieser Gebiete an und zieht seinen Vorschlag zurück. Hier wird statt dessen festgeschrieben, dass eine Person nur ein Teilreich vertreten kann und Stimmenvermehrung durch Reichs- und Gebietsteilungen nur mit Zustimmung des Rates möglich sind.

5

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat "Vertreter der Teile des Kaiserreichs bitten ebenso durch Aufstehen um das Wort. Sie haben ein Rederecht, aber Reihenfolge und Zeitpunkt werden von der Leitung des Kaiserlichen Rats entschieden."

Änderung:
Die Passage soll lauten "Sie haben ein Rede- und Abstimmungsrecht. Die Leitung des Kaiserlichen Rats organisiert die Ratssitzungen, sie achtet auf Einhaltung der Reihenfolge der Redebeiträge und kann bei Störungen Verwarnungen aussprechen und falls erforderlich das Ende eines Redebeitrags durchsetzen und Störer längstens für die Dauer eines Sitzungstages von Redebeiträgen, nicht aber von Abstimmungen ausschließen.

Begründung:
Es darf für dessen Leitung keine Möglichkeit geben, den Kaiserlichen Rat zu behindern, indem Redezeiten und Abstimmungsmöglichkeiten willkürlich vergeben werden. Zugleich sollen Störungen des Rates vermieden werden. Die Möglichkeiten dazu sind hier präzisiert. Die Sanktionsmöglichkeiten der Ratsleitung wurden von vielen Ratsmitgliedern als unabdingbar notwendig erachtet und entsprechend hier eingearbeitet.

6

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat "Der Kaiserliche Rat muss jedes Jahr einberufen werden und spätestens drei Monate nachdem ein Drittel der Mitglieder des Kaiserlichen Rates dies verlangt."

Gewünschte Änderung:
„Der Kaiserliche Rat ist ein Organ des Kaiserreiches Karcanon. Er wird vom Kaiser oder seinen Stellvertretern jährlich im Widdermond für das neue Jahr einberufen. Der Rat des alten Jahres wird erst im zusammengetretenen neuen Rat aufgelöst. Der Kaiserliche Rat tagt auf Antrag seiner Mitglieder unter Vorsitz seiner Leitung.“

Begründung:
Der Kaiserliche Rat soll jedes Jahr zwingend neu einberufen werden, der alte bleibt bis dahin bestehen. Gewollt ist, dass eine Zeit ohne Rat zum Jahreswechsel ausgeschlossen ist. Keineswegs ist ein in Permanenz tagendes Gremium gemeint. Das war offenbar missverständlich und wurde deswegen präzisiert und die jährliche Einberufung von den häufigeren Tagungen begrifflich getrennt. Zugleich wurde zusätzlich und ausdrücklich den Mitgliedern das Recht gewährt, Ratssitzungen zu beantragen.

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

von Merhan » Di Jan 07, 2025 7:30 pm

Herzogin Anlinde von Fuchsal,
Vertreterin Silurs im Kaiserlichen Rat,
im Einhornmond 444 n.P.


In einer Sitzung des Kaiserlichen Rates reagiert Anlinde von Fuchsal auf den veröffentlichten Entwurf der Kaiserliche Rechtsordnung. Dabei lehnt sie den bestehenden Text ab und äußert Änderungswünsche. Im Rat erläutert sie, unter Einhaltung des Zeremoniells den Standpunkt Silurs:

Silur lehnt den Entwurf der Kaiserlichen Rechtsordnung: „Entwurf einer Kaiserlichen Rechtsordnung von Elyan von Danrad, dem Rechtslegaten vom Kaiserreich Karcanon in Helion, nach ersten Absprachen mit den Vertretungen aus Gorgonya und Taron don Umn im Kaiserlichen Rat“ ab und unterbreitet Änderungsvorschläge:

1

Um eine Ablehnung durch Silur zu vermeiden sind folgende Änderungen wie aufgeführt oder sinngemäß erforderlich:


1.1

Aktuelle Fassung:
fehlt

Ergänzung:
1. Was ist das Kaiserreich Karcanon, als Abschluss des ersten Absatzes: „Die kulturelle Vielfalt des Kaiserreiches ist geschützt.“

Begründung:
Silur sieht in der kulturellen Vielfalt des Kaiserreiches, welche sich in kultureller Schwerpunktsetzung von Reichen und Gebieten in Bereichen wie Kampf, Technologie, Religion und Magie äußert einen kostbaren, die Individualität der Glieder des Kaiserreiches beschreibenden und das Kaiserreich im Ganzen stärkenden Wert, der für Silur nicht veräußerbar ist.

1.2

Aktuelle Fassung:
2. Was ist der Kaiser "Er (der Kaiser) allein kann den Kaiserlichen Rat einberufen."


Änderung:
„Er (der Kaiser) beruft den Kaiserlichen Rat ein.“

Begründung:
Die Einberufung des Kaiserlichen Rates ist keine Option sondern eine Pflicht, die dem Kaiser oder seinem Stellvertreter entsprechend 1.6 hier obliegen soll.

1.3

Aktuelle Fassung:
2. Was ist der Kaiser "Er (der Kaiser) ist Schiedsrichter zwischen den Reichen und Gebieten des Kaiserreichs, wenn diese Streiten, er kann vermitteln, er kann auch dann nach den Maßgaben dieser hier gemeinsam vereinbarten Kaiserlichen Rechtsordnung entscheiden, wenn sie sich nicht einig werden."

und

Aktuelle Fassung:
5. Was gilt im ganzen Kaiserreich Karcanon Kaiserlicher Frieden "Streit zwischen Teilreichen und Reichsteilen des Kaiserreichs ist vor den Kaiserlichen Rat und den Kaiser als Schlichter und Schiedsgericht zu bringen."

Änderung:
Das ist eine Dopplung. Die erste Passage soll lauten „Er (der Kaiser) ist Hüter des Kaiserlichen Friedens“. Der Passus im Abschnitt Kaiserlicher Frieden soll lauten „Streit zwischen Teilreichen und Reichsteilen des Kaiserreichs soll zunächst vom Kaiser geschlichtet werden und, wenn das misslingt, vor den Kaiserlichen Rat als Schiedsgericht gebracht werden."

Begründung:
Damit ist die Rolle des Kaisers als Friedenshüter bestimmt und ein eindeutiger Verfahrensweg von Schlichtung zu Schiedsgericht gegeben.

1.4

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat "Vertreter der Teile des Kaiserreichs bitten ebenso durch Aufstehen um das Wort. Sie haben ein Rederecht, aber Reihenfolge und Zeitpunkt werden von der Leitung des Kaiserlichen Rats entschieden."

Änderung:
Die Passage "..., aber Reihenfolge und Zeitpunkt werden von der Leitung des Kaiserlichen Rats entschieden." soll gestrichen werden.

Begründung:
Es darf für den Kaiser, die Kaiserin oder einen Stellvertreter keine Möglichkeit geben, Stimmen aus dem Kaiserreich im Kaiserlichen Rat zum Schweigen zu bringen oder von Abstimmungen auszuschließen.

1.5

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat „Durch einmütige Entscheidung des Kaiserlichen Rates (ohne die Stimme der Leitung)...“

Änderung:
„...(ohne die Stimme der Leitung und die Stimmen der ihnen unterstellten Gebiete)...“

Begründung:
Dem Kaiserlichen Rate darf die Möglichkeit, Entscheidungen seiner Leitung, also des Kaisers, der Kaiserin oder eines vom Kaiser bestimmten Stellvertreters aufzuheben nicht dadurch genommen werden, dass die der Leitung unterstellte Gebiete die Möglichkeit haben im Sinne der Leitung votieren.

1.6

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat "Der Kaiserliche Rat muss jedes Jahr einberufen werden und spätestens drei Monate nachdem ein Drittel der Mitglieder des Kaiserlichen Rates dies verlangt."

Gewünschte Änderung:
„Der Kaiserliche Rat wird vom Kaiser, im Verhinderungsfall von der Kaiserin, im Verhinderungsfall durch den vom Kaiser benannten Stellvertreter, im Verhinderungsfall vom Ratssprecher des bestehenden Rates jährlich im Widdermond für das neue Jahr einberufen. Der Rat des alten Jahres wird erst im zusammengetretenen neuen Rat aufgelöst.“

Begründung:
Der Kaiserliche Rat soll jedes Jahr zwingend neu entstehen, der alte bleibt bis dahin bestehen. Siehe auch 1.2 hier. Es darf keine Zeit ohne Kaiserlichen Rat geben. Als Organ der Reiche und Gebiete des Kaiserreiches und damit letztendlich der Einwohner des Kaiserreiches ist seine dauernde Mitwirkung bei der Regierung des Kaiserreiches unabdingbar erforderlich.

2

Wünschenswert, aber für eine Zustimmung, Stimmenthaltung oder Schweigen Silurs in der Abstimmung nicht erforderlich sind folgende Änderungen:


2.1

Aktuelle Fassung:
Wer vertritt den Kaiser „...der noch nicht zum Kaiserreich gehörenden Teile der Welt...“

Gewünschte Änderung:
„...der Weltteile außerhalb des Kaiserreiches...''

und

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat „...Reiche, die noch nicht zum Kaiserreich gehören...“

Gewünschte Änderung:
das "noch" streichen

Begründung:
Der aktuelle Text erhebt den Anspruch, das Kaiserreich muss ganz Myra umfassen. Auch wenn das ein Ideal von Teilen des Kaiserreiches ist dürften daraus entstehende Konflikte kontraproduktiv für die künftige Entwicklung des Kaiserreiches und das ausgerufene Friedensziel sein.

2.2

Aktuelle Fassung:
3. Was ist der Kaiserliche Rat „... Unabhängig vom Kaiserlichen Rat und mit diesem nicht zu verwechseln sind Kaiserliche Berater oder Minister, thematische Diener, die sich einem Thema im Auftrag des Kaisers widmen. Der Kaiser ernennt sie, der Kaiserliche Rat hat aber das Recht sie dann zu befragen, wenn sie sich in der Kaiserstadt aufhalten und ihre Aufgaben es zulassen."

Gewünschte Änderung:
„...der Kaiserliche Rat hat das Recht sie dann zu befragen, wenn sie sich in der Kaiserstadt aufhalten und ihre Aufgaben es zulassen oder sie einmal im Jahr postalisch zu ihren Aufgaben zu befragen."

Begründung:
Die Kontrolle von Kaiserlichen Beratern oder Ministern oder thematischer Dienern muss dem Kaiserlichen Rat auch in deren Abwesenheit und in Jahren, in denen sie beschäftigt sind möglich sein.

2.3

Aktuelle Fassung:
4. Wo gilt das Recht der Teilreiche und Reichsteile, wo das der Priesterschaften "Wenn Herkunftsland von Tätern und Opfern, Tatland und Urteilsland verschieden sind, ist die höhere Strafe aus Herkunftsland und Tatland vom Urteilsland zur Anwendung zu bringen."

und

Aktuelle Fassung:
Kaiserliches Strafrecht „Sind Täter und Opfer aus dem selben Teil des Kaiserreichs wo auch die Tat stattfand, so soll dafür das Recht dieses Teils des Kaiserreichs gelten. Sind mit Täter, Opfer und Tatort verschiedene Teile des Kaiserreichs betroffen, so gilt wie oben ausgeführt das Recht des Landes, das die härtere Strafe vorsieht. Eine Begnadigung des Täters kann nach dem Recht des Landes des Opfers oder dem Recht des Ortes der Tat erfolgen, wenn das Opfer oder seine gesetzlichen Vertreter zustimmen.“

Gewünschte Änderung:
Das ist eine Dopplung. Die erste Passage kann entfallen. Der Passus im Absatz Kaiserliches Strafrecht soll lauten „Es ist primär das Kaiserliche Recht und sekundär lokales Recht des Tatortes anzuwenden.“

Begründung:
Das Kaiserliche Recht ist primär, weil kaiserreichsweit gültig und gemeinsam beschlossen. Lokales Recht wird, wenn das Kaiserliche Recht nicht anwendbar ist von allen Streitparteien durch Aufenthalt an diesem Ort anerkannt.

2.4

Aktuelle Fassung:
Kaiserlicher Rechtsschutz: (kompletter Artikel)

Gewünschte Änderung:
Streichen

Begründung:
Siehe 2.3 hier

2.5

Aktuelle Fassung:
Kaiserliche Religionsfreiheit „Eine solche Religion ist die Religion des Göttervaters Chnum.“

Gewünschte Änderung:
„Solche Religionen sind die Religionen von Chnum und Dena.“

Begründung:
Dena ist in Silur, gleich dem in vielen Reichen und Gebieten des Kaiserreiches verehrten Chnum Göttin einer Mehrheit des Volkes eines Reiches. Ihrer Religion soll von Anfang an gleiches Recht zustehen.

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat - Rechtsordnung

von Gwynn » Fr Jan 03, 2025 7:44 pm

Gwynn hat geschrieben: Di Nov 19, 2024 7:16 pm Lange Wochen und Monate gingen die Beratungen über den Entwurf einer Kaiserlichen Rechtsordnung weiter, während man sich einer Version näherte, die von der ursprünglichen des Elyas ausging, aber die Bedenken seines einstigen Stellvertreters Merok berücksichtigte. Zugleich war unsicher, wieviele Teile des Kaiserreichs sich in welcher Geschwindigkeit oder Reihenfolge dieser Rechtsordnung unterstellen würden.
Zum Beginn des Drachenmonds Tewet wurde schliesslich das vereinte Dokument allen zur einmütigen Zustimmung (einmütig heisst ohne Gegenrede) vorgelegt, damit es nach drei Monaten im Jahr des Altars in Kraft treten könnte.

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

von Gwynn » Fr Jan 03, 2025 7:01 pm

Während der Vertreterin des Inselreichs Silur die Unterschiedlichkeit der Teile des Kaiserreichs am Herzen liegt, ist es die Kaiserin, die sich in besonderem Maße um den Zusammenhalt und auch um das Zusammenwachsen der vielen Regionen, Provinzen und auch Familien des Kaiserreichs bemüht.

Zur Wintersonnenwende der Lichtsonne im Jahr der Dunkelsonne verkündet sie im Kaiserlichen Rat, dass es nach der Abreise der Gräfin Baleine von Chalkis und ihres Gemahls Merok von Silur ins ferne Corigani in den kommenden Traumtagen, den Zwischenjahrstagen Ssakat zwischen dem aktuellen und dem kommenden Jahr des Altars 445 n.P., benannt auch nach dem Sehern zufolge besonders leuchtenden Sternzeichen Thysias, erneut einen Maskenball geben solle, an dem der Adel von Chalkis, alle Delegationen im Kaiserlichen Rat und alle Edlen aus allen Landen des Kaiserreichs, die in den Wintermonaten die Anreise noch schaffen, eingeladen seien.

Statt wie zuletzt in Iridistra in der Provinz Chalkis von Gräfin Baleine werde der neue Maskenball ausgerichtet von Seiner Spektabilität, Meister der Künste, Patron der Künstlerinnen, Nirgal Vintissos vom CCC, dem Caiserlichen Conservatorium zu Chalkis."

(Ein Name, an den Herzogin Anline von Fuchsal sich dann auch von Baleines erstem Maskenball nach dem Jahr der Schmetterlinge gerne erinnern wird)

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat im Jahr der Dunkelsonne

von Merhan » Fr Nov 22, 2024 12:24 pm

Herzogin Anlinde von Fuchsal, Vertreterin Silurs im Kaiserlichen Rat, im Drachenmond 444 n.P.

In Sitzungen des Kaiserlichen Rates, auf Tagungen und in Versammlungen, bei förmlichen Abendessen oder informellen Treffen oder formlosen Begegnungen spricht Anlinde von Fuchsal mit vielen Mitgliedern und Mitarbeitern über die entstehende Kaiserliche Rechtsordnung. Dabei rückt für sie die Frage der Trennung der Kompetenzen von Zentralmacht und Teilreichen in den Focus. Im Rat fasst sie, unter Einhaltung des Zeremoniells den Standpunkt Silurs zusammen:

„Im entstehenden Kaiserreich wird es erforderlich sein, die Kompetenzen von Chalkis und diejenigen der Teilreiche zu bestimmen. Ich sehe bei den Territorien des Kaiserreiches besondere Stärken, aber auch Defizite. Es ist meine Idee, dass die Stärken einzelner Territorien dem gesamten Reich und damit allen Territorien zugute kommen und Defizite einzelner Territorien durch andere Territorien oder das Kaiserreich im Ganzen ausgeglichen werden. So wird die Seefahrt und die Kriegsführung zur See besonders in Antharlan gepflegt. Antam hingegen konzentriert sich auf die Chnumreligion, Silur auf Magie und Druidentum. Würde man diese Besonderheiten nivellieren würden Vielfalt und Stärken des Kaiserreiches schwinden. Dem soll die Kaiserliche Rechtsordnung durch besonderen Schutz territorialer Eigenheiten Rechnung tragen. Entsprechend möchte Silur sich, wie zuvor schon angeboten, kaiserreichsweit, gemeinsam und in Rücksprache mit allen anderen interessierten Territorien auf dem Feld der Magie und des Druidentums engagieren. Daraus mag sich eine kaiserliche Beauftragung bestimmter, qualifizierter Personen aus entsprechend qualifizierten Teilreichen ergeben, Ministeriale, wie sie das Kaiserreich bisher nicht kennt.“

Re: 444 nP - Kaiserlicher Rat - Rechtsordnung

von Gwynn » Di Nov 19, 2024 7:16 pm

Lange Wochen und Monate gingen die Beratungen über den Entwurf einer Kaiserlichen Rechtsordnung weiter, während man sich einer Version näherte, die von der ursprünglichen des Elyas ausging, aber die Bedenken seines einstigen Stellvertreters Merok berücksichtigte. Zugleich war unsicher, wieviele Teile des Kaiserreichs sich in welcher Geschwindigkeit oder Reihenfolge dieser Rechtsordnung unterstellen würden.

Re: 444 nP - Silurische Notizen und Überlegungen zum Thema

von Gwynn » Fr Aug 09, 2024 12:06 am

Merhan hat geschrieben:Recht und Rechtsordnung im Kaiserreich Karcanon,

Notizen und Überlegungen zum Thema, Merok von Silur
in Diskussionen mit Elyad von Danrad,

so gesammelt und zur Diskussion gestellt von Anlinde von Fuchsal, Botschafterin
Silurs am Kaiserhof in Chalkis, im Jaguarmond 444 n.P.



Welche Verbindlichkeit haben priesterliche Strafen? In Silur kann ein Priester oder ein Gläubiger einer Kheitara eine von seiner Kheitara verhängte Strafe annehmen oder sich ihr entziehen, indem er die Kheitara oder die Religion wechselt. Im Kaiserreich scheint Religionswechsel nicht verbreitet zu sein, sind Eintritte in Orden wohl verbindlich.

Sind priesterliche Strafen sinnvoll? Nur im religiösen Raum. Ein Ausschluss vom Opfer & eine Ablehnung priesterlicher Hilfen & Entzug von religiösen Ämtern, vielleicht gar das Versagen gottgegebener Gnaden sollte möglich sein. Doch nichts weltliches.

Ist Silur Teil des Kaiserreiches? Als letztes Argument bleibt, dass mein Vater Bofri de jure als Kaiser von Karcanon, nicht aber als Kaiser über Silur anerkannt hat, auch wenn natürlich Silurs Mitgliedschaft im Kaiserreich de facto durch Tradition & Akzeptanz gegeben ist.

Vernunftbegabte Lebewesen? Wie ist der Status von gerufenen Elementarwesen & sich bewussten Tieren in Silur? Magier & Druiden fragen.

Alle Teile des Kaiserreiches erkennen die Rechtsordnung des Kaiserreiches an. Formaler & feierlicher Akt möglich & sinnvoll?  Das Kaiserreich hat seit seiner Gründung keine Rechtsordnung & bisher keine geschaffen, die hätte anerkannt werden können. Abstimmung? Nachträglicher Akt erforderlich?

Einberufung/Einladung des Rates? Trennen? Ist der Rat ein präsentes oder vom Kaiser bei Bedarf einberufenes Gremium? Versammlungen müssen  & in kurzen (viel kürzer als Widerspruchsfrist gegen Gesetze) Abständen stattfinden, da der Rat sonst wirkungslos ist. Möglicherweise feierliche und verpflichtende Einberufung durch den Kaiser & zum Jahresanfang, mit Prunk & Allem, eventuell Einladung zu regelmäßige Arbeitssitzungen als Formalie, zu welcher der Kaiser verpflichtet ist.

Läd der Kaiser Reiche in den Rat ein, welche ihre Gesandten bestimmen? Gesandte auf Vorschlag der Reiche? Ihm genehme Einzelpersonen aus Reichen? Kann er Personen nichteinladen, ausladen? Aktuell scheinen Botschafter aus Mitgliedsreichen grundsätzlich geladen. Das ist festzuschreiben.

Der Kaiser als alleiniger Souverän oder als Primus inter Pares? In Silur ist der lokale Adelige, die Gemeinschaft des Silurischen Hofes seinem & ihrem Land souverän, begegnen dem König von Silur auf Augenhöhe.

Wer vertritt den Kaiser? Die Antwort auf diese Frage beendet endlich die so gefühlte Parallelherrschaft der Kaiserin.

"Der Kaiserliche Rat ist das HÖCHSTE Gremium des Kaiserreiches" Hier scheint das Verhältnis vom Rat und vom Kaiser als Souverän nicht zu stimmen.

Es bleibt die Frage der Reichsregierung, konkret Haushalt und Heere. Das Haushaltsrecht ist in Silur das eigentliche Machtmittel des Amon- Gawaith gegenüber dem König von Silur. Welche Auskunftspflichten hat der Kaiser & seine Verwaltung?

Existiert eine Verwaltung des Kaiserreiches neben dem Kaiser? Oder Abhängig von ihm? Soll eine geschaffen werden? Wer kontrolliert? Ämter für Reichsfürsten? Loyalitätskonflikt! Siehe Echorsa als Werkzeuge des Königswillens in Silur.

Rederecht muss im Rat gegeben sein. Ohne Einschränkung. Verschiebungen auf unbestimmte Zeit & Tagesordnungstricks dürfen nicht möglich sein.

Der Kaiser hat Minister & Diener. Trennung Haushalt Kaiserreich & Privathaushalt Kaiser. Minister um Auskunft, wohl möglich Rechtfertigung zu ersuchen, vielleicht durch Brief oder Stellvertreter in Chalkis muss dem Rat & dem Kaiser jederzeit möglich sein. Diener (Spione!) des Kaisers außerhalb des Kaiserreiches frei vom Zugriff des Rates. Siehe auch Verwaltung.

Rechte von Religionen. Auch hier sollte durch nationale Hierarchie der nationale Vorbehalt gelten. Die Rolle Silurs in der Chnumreligion mit dem Höchstpriester möglicherweise über den Kheitara stehend bleibt zu klären.

Die höhere Strafe ist gerade nicht zur Anwendung zu bringen, daraus resultiert ein Wettlauf um das höchste Strafmaß. Das ist dem lichten Kaiserreich unwürdig. Es soll das Gesetz & das Gericht des Tatortes gelten, unabhängig der Herkunft von Täter & Opfer. Tatort ist in der Regel eindeutig.

Goldmünzen des Kaiserreiches, der Vorbehalt Silurs scheint unpassend, ist wohl eher Folklore und Fehler Silurs.

Ein ehemaliger Sklave sollte vielleicht bereits in einer Siedlung, einem Haus oder auf dem Territorium des Kaiserreiches frei sein. Ergibt sich daraus Asylrecht?

Religionsfreiheit, welche die Errichtung privater Anbetungsstätten erlaubt muss mindestens auch die Ausübung dieser Religion im Privaten gestatten. Strafbar kann nicht nicht Religion, strafbar können Taten im religiösen Kontext sein. Tatsächlich ist aber in Silur die Marlilithreligion als solche verboten.

Nach oben