Kaiserliche Rechtsordnung

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Merhan
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Re: Kaiserliche Rechtsordnung

Beitrag von Merhan »

Vielen Dank für den Austausch hier und im Kaiserlichen Rat. Im Sinne der Entwicklung einer gemeinsamen Kaiserlichen Rechtsordnung und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sind mir die Texte außerordentlich wertvoll.

von Gwynn am Do Jan 09, 2025 12:38:
"Ich denke dein Beitrag verklärt den Kaiser zum Feindbild, ..."

Ich meine, wir simulieren hier einen politischen Konflikt zwischen dem Kaiserreich, welches Kompetenzen und Macht an sich ziehen will und Individualität entwickelt und Gliedreichen (eigentlich nur Silur, aber von mir durchaus stellvertretend gedacht), welche Kompetenzen, Macht und Individualität behalten wollen. Hier ist natürlich Silurs Gegenspieler der Kaiser, als politisches Organ und nicht als Person gedacht, denn der Ratsvorsitz wird von anderen Personen nur in Stellvertretung des Kaisers ausgefüllt.

Das Silur vehement seine Selbstständigkeit verteidigt hat mit vergangenen Erfahrungen Silurs im Kaiserlichen Rat zu tun. Zum einen, dass Silur die Politik des Kaiserreiches nicht beeinflussen kann und darüber nicht informiert wird. Der Krieg um Kaldun wurde ohne Silur beschlossen und ohne Silur zu informieren. Zum anderen, dass Silurs Kultur im Kaiserreich nicht willkommen weil unpassend ist. Am Tag des Kusses erlebte Silur im Kaiserlichen Rat beim Eintreten für die Pantheonsreligion einen Moment von großer Entfremdung und Nichtakzeptanz.

Das sind natürlich einzelne Ereignisse, die Jahre zurückliegen und die Persönlichkeiten der Akteure (Spieler und Spielfiguren), ja die Spielidee insgesamt hat sich seither geändert. Dennoch prägen die Ereignisse die Politik Silurs seitdem. Folge ist das Bedürfnis, Informationspflichten des Kaiserreichs und Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilreiche zu maximieren und die Individualität der Teilreiche zu bewahren. Das geht tatsächlich mit Misstrauen Silurs gegen das Kaiserreich einher.

Deswegen das Bedürfnis Silurs, in dem sich auch sein Spieler findet möglichst scharf zu formulieren und die Sorge Silurs, und ebenfalls seines Spielers, dass ungenaue Formulierungen gegen Silur verwendet werden können.

Natürlich können Silur und sein Spieler den Vorteil unscharfer Formulierungen erkennen, Flexibilität, geringerer Arbeitsaufwand aktuell, und größere und einfachere Gestaltungsmöglichkeiten künftig, größere Mehrheitswahrscheinlichkeiten, da die Beteiligten annehmen, eine Entscheidung wäre bzw würde in ihrem Sinne getroffen.

Wenn es recht ist formuliere ich den ersten Teil der Änderungsvorschläge von Anlinde von Fuchsal im Sinne unseres Austausches um und lasse den zweiten Teil zur künftigen Diskussion weg. Wenn der kommende Beitrag Anlindes unklar ist oder im Sinne einer gemeinsamen Kaiserlichen Rechtsordnung oder vertrauensvoller Zusammenarbeit nicht konstruktiv erscheint werde ich ihn gerne ändern.
Merhan
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Re: Kaiserliche Rechtsordnung

Beitrag von Merhan »

Wir haben eine Kaiserliche Rechtsordnung: https://myra.fandom.com/wiki/Kaiserliche_Rechtsordnung

mhh, ich schreibe das noch einmal groß:

Wir haben eine Kaiserliche Rechtsordnung


und eine Diskussion zum Thema: https://myra.fandom.com/wiki/Diskussion:Kaiserliche_Rechtsordnung
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Gwynn
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Re: Kaiserliche Rechtsordnung

Beitrag von Gwynn »

Gwynn hat geschrieben: Do Jan 09, 2025 12:38 am 1.5 kann man noch deutlicher formulieren, dass nur eigene Mitgliedschaften im Kaiserlichen Rat auch eine eigene Stimme mit sich bringen und so zB Anthrizia als dem Kaiser unterstehende Grafschaft keine Stimme hat, weil es zu Lapathien gehört das derzeit kein Mitglied ist. Und wäre es eines, hätte das Herzogtum Lapathien das Stimmrecht, nicht die grösste Grafschaft darin.
Und eigene Mitglieder brauchen eigene Vertreter, keiner kann in Personalunion mehrere Reiche vertreten, auch der Kaiser nicht. Das könnte man noch deutlicher machen. Ich denke die gegebenen Vertretungen der beiden aktuell fraglichen Reiche sind selbständig genug um im Interesse ihres Reiches abzustimmen und nicht im Interesse der Person ihres Kaisers, auch wenn jedes Reich Gründe haben mag, auch Silur, mal bei einer strittigen Abstimmung auf der Seite des Kaisers zu stehen.
Einfügen könnte man zu deiner Beruhigung noch eine Soll-Bestimmung zur Befangenheit: Wer meint bei einer Abstimmung befangen zu sein sollte sich enthalten. Vorschreiben kann man das nicht, weil es sonst Stimmrecht 1. und 2. Klasse gibt, das es nicht geben darf.
Auch wenn die gegebenen Vertreter im Kaiserlichen Rat selbständig genug denken, um die Interessen der von ihnen vertretenen Gebiete zu vertreten, war in diesem Thread immer die Rede von den Kaiserlichen Königreichen, auch im Unterschied zu Anthrizia in Lapathien derzeit. Nie war in diesem Thread (oder im Kaiserlichen Rat) die Rede davon, dass Bofri das Königtum dieser Reiche aufgegeben hätte, oder sein Recht, die Regierung dieser Reiche zu bestimmen. Nichts anderes sagt dieser Thread.

Die Szene von Anlinde wirkt darum für Aussenstehende (und mich) in-world seltsam und unerklärlich... aber natürlich ist es dein Recht, deine Charaktere soetwas behaupten und so agieren zu lassen.
Merhan
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Re: Kaiserliche Rechtsordnung

Beitrag von Merhan »

Der ursprüngliche Entwurf der Kaiserlichen Rechtsordnung sah folgenden Passus vor:

"Durch einmütige Entscheidung des Kaiserlichen Rates (ohne die Stimme der Leitung) kann eine Entscheidung der Leitung des Kaiserlichen Rates aufgehoben werden. Sie ist in diesem Fall solange nichtig, bis eine neue Entscheidung getroffen wurde. Einmütig bedeutet: Alle die sich äussern, stimmen zu."

Anlindes erster Änderungsvorschlag der kaiserlichen Rechtsordnung lautete:

"...(ohne die Stimme der Leitung und die Stimmen der ihnen unterstellten Gebiete)..."

Damit wollte Anlinde erreichen, das dem Kaiserlichen Rate die Möglichkeit bleibt, Entscheidungen des Kaisers aufzuheben. Ohne diese Änderung können Entscheidungen des Kaisers nur aufgehoben werden, wenn die ihm unterstellten Gebiete, die von ihm eingesetzten und von ihm abhängigen Stellvertreter gegen ihn votieren.

Du, Gwynn als Person, eigentlich aber stellvertretend für einen nicht genannten Amtsträger des Kaiserrreiches hast mir, Gerrit als Person, aber eigentlich Anlinde sinngemäß gesagt:

"Ich denke die gegebenen Vertretungen der beiden aktuell fraglichen Reiche (Gorgonya und Phialeia) sind selbständig genug um im Interesse ihres Reiches abzustimmen und nicht im Interesse der Person ihres Kaisers, auch wenn jedes Reich Gründe haben mag, auch Silur, mal bei einer strittigen Abstimmung auf der Seite des Kaisers zu stehen."

Darauf vertrauend habe ich, eigentlich Anlinde den Einwand zurückgezogen. Nun sagt aber Florian Eichenstamm, unter zustimmendem Nicken der Kaiserin, die Selbstständigkeit Gorgonyas und Phialeias verneinend:

"Keineswegs ist es so, dass der Kaiser die Königskrone von Gorgonya oder Phialeia aufgegeben hätte, sowenig wie seinen Titel als Herr von Anthrizia, dem grössten Teil des Reiches Lapathien. Der Kaiser ist auch König und König und Graf - und nur ihm obliegt es, in seiner Abwesenheit Stellvertretende Personen für die Verwaltung einzusetzen, jetzt wie in der Vergangenheit."

Ein Stellvertreter aber kann nicht anders als die Person, die er vertritt abstimmen, wird also stets im Sinne des Kaisers stimmen, also eine Entscheidung gegen den Kaiser verhindern. Damit kann der Kaiser entscheiden was er will, seine Entscheidung kann nicht aufgehoben werden. Anlinde wurde durch die Lüge eines von dir verkörperten Amtsträgers missbraucht, eine Kaiserliche Rechtsordnung, welche den Interessen Silurs widerspricht durch das Zurückziehen ihres Einwandes möglich zu machen. Sie hat wegen dieser Täuschung als Diplomatin die Interessen Silurs verraten und ist zurückgetreten.
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