von Merhan » So Mai 25, 2025 11:17 am
Herzogin Anlinde von Fuchsal, Vertreterin Silurs im Kaiserlichen Rat, im Eulenmond 445 n.P.
In einer Sitzung des Kaiserlichen Rates stellt Anlinde von Fuchsal einen Antrag auf Änderung der Kaiserlichen Rechtsordnung. Unter Wahrung der üblichen Formalitäten beginnt sie:
Die Gebiete des Kaiserreiches Karcanon werden in der Kaiserlichen Rechtsordnung unterschiedlich angeredet, ohne dass klar ist, worin dieser Unterschied besteht. Ursache mag das Bemühen gewesen sein, zwischen ursprünglich direkt dem Kaiser unterstellten Gebieten, die von ihm ins Kaiserreich eingebracht worden sind und souveränen Reichen, die aus freien Stücken dem Kaiserreich beigetreten sind zu unterscheiden. Diese Unterscheidung erscheint heute unnötig, da auch die vom Kaiser eingebrachten Gebiete heute selbstständig und im Eigeninteresse entscheiden und von eigenen Herrschern und nicht von dem Kaiser unterstehenden Stellvertretern regiert werden.
Entsprechend soll künftig und durchgehend in der Kaiserlichen Rechtsordnung der in der Kultur Karcanons gut eingeführte Begriff Reich definiert und verwendet werden, mit dem alle Gebiete des Kaiserreiches gemeint sind, die eine eigene Regierung und einen eigenen Sitz im Kaiserlichen Rat haben: Antam, Antharlan, Aydia, Chalkis, Gorgonya, Haldorn, Helion, Phialeia, Silur, Taron don Umn.
Sollten neue Gebiete dem Kaiserreich Karcanon unter Umständen beitreten, die den Begriff Reich als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen soll über eine andere Bezeichnung dieser Gebiete nachgedacht werden.
Zugleich soll der Abschnitt „Was ist der Kaiser“ von „Der Kaiser ist der Souverän der Länder des Kaiserreichs“ in „Der Kaiser ist der Souverän des Kaiserreichs“ verkürzt werden, denn tatsächlich ist er Souverän der Reiche des Kaiserreiches nur in dem Bereich, in dem ihm von den Souveränen der Reiche Souveränitätsrechte abgetreten worden sind.
Herzogin Anlinde von Fuchsal, Vertreterin Silurs im Kaiserlichen Rat, im Eulenmond 445 n.P.
In einer Sitzung des Kaiserlichen Rates stellt Anlinde von Fuchsal einen Antrag auf Änderung der Kaiserlichen Rechtsordnung. Unter Wahrung der üblichen Formalitäten beginnt sie:
[i]Die Gebiete des Kaiserreiches Karcanon werden in der Kaiserlichen Rechtsordnung unterschiedlich angeredet, ohne dass klar ist, worin dieser Unterschied besteht. Ursache mag das Bemühen gewesen sein, zwischen ursprünglich direkt dem Kaiser unterstellten Gebieten, die von ihm ins Kaiserreich eingebracht worden sind und souveränen Reichen, die aus freien Stücken dem Kaiserreich beigetreten sind zu unterscheiden. Diese Unterscheidung erscheint heute unnötig, da auch die vom Kaiser eingebrachten Gebiete heute selbstständig und im Eigeninteresse entscheiden und von eigenen Herrschern und nicht von dem Kaiser unterstehenden Stellvertretern regiert werden.
Entsprechend soll künftig und durchgehend in der Kaiserlichen Rechtsordnung der in der Kultur Karcanons gut eingeführte Begriff Reich definiert und verwendet werden, mit dem alle Gebiete des Kaiserreiches gemeint sind, die eine eigene Regierung und einen eigenen Sitz im Kaiserlichen Rat haben: Antam, Antharlan, Aydia, Chalkis, Gorgonya, Haldorn, Helion, Phialeia, Silur, Taron don Umn.
Sollten neue Gebiete dem Kaiserreich Karcanon unter Umständen beitreten, die den Begriff Reich als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen soll über eine andere Bezeichnung dieser Gebiete nachgedacht werden.
Zugleich soll der Abschnitt „Was ist der Kaiser“ von „Der Kaiser ist der Souverän der Länder des Kaiserreichs“ in „Der Kaiser ist der Souverän des Kaiserreichs“ verkürzt werden, denn tatsächlich ist er Souverän der Reiche des Kaiserreiches nur in dem Bereich, in dem ihm von den Souveränen der Reiche Souveränitätsrechte abgetreten worden sind.[/i]