Kaiserliche Rechtsordnung
Kaiserliche Rechtsordnung
"Kaiserliches Strafrecht: Wer als Person aus dem Kaiserreich nicht als Teil einer staatlichen bewaffneten Einheit und auf Befehl, etwa als Teil eines Heeres, eine Person aus dem Kaiserreich tötet, verstümmelt oder zu töten versucht, soll bestraft werden. Sind Täter und Opfer aus dem selben Teil des Kaiserreichs wo auch die Tat stattfand, so soll dafür das Recht dieses Teils des Kaiserreichs gelten. Sind mit Täter, Opfer und Tatort verschiedene Teile des Kaiserreichs betroffen, so gilt wie oben ausgeführt das Recht des Landes, das die härtere Strafe vorsieht. Eine Begnadigung des Täters kann nach dem Recht des Landes des Opfers oder dem Recht des Ortes der Tat erfolgen, wenn das Opfer oder seine gesetzlichen Vertreter zustimmen. Analoges gilt für Verbrechen wie zum Beispiel Raub, Verrat, Betrug, Erpressung, Entführung oder Diebstahl und andere Vergehen, die in allen Teilreichen des Kaiserreiches zumindest auf irgendeine Weise strafbar sind. Welche Vergehen von diesem Abschnitt der Kaiserlichen Rechtsordnung erfasst werden, kann in einem separaten Katalog erfasst werden."
Ich bin damit unglücklich. Nicht als Spieler eines zivilisierten Reiches sondern als Rollenspieler. Damit müssen Abenteurer nach jeder Wirtshausschlägerei und jedem Kampf ein juristisches Folgeabenteuer fürchten oder müssten alternativ zuvor vom örtlichen Regierungsvertretern als Handlanger angestellt werden, die oben aufgezählte Verbrechen, die in Abenteuern durchaus an derTagesordnung sind decken, indem sie die Abenteurer zum "Teil einer staatlichen bewaffneten Einheit" machen. Der Abenteurer als Straftäter oder Angestellter. Das mag Gefallen finden, doch nicht bei mir.
Ich bin damit unglücklich. Nicht als Spieler eines zivilisierten Reiches sondern als Rollenspieler. Damit müssen Abenteurer nach jeder Wirtshausschlägerei und jedem Kampf ein juristisches Folgeabenteuer fürchten oder müssten alternativ zuvor vom örtlichen Regierungsvertretern als Handlanger angestellt werden, die oben aufgezählte Verbrechen, die in Abenteuern durchaus an derTagesordnung sind decken, indem sie die Abenteurer zum "Teil einer staatlichen bewaffneten Einheit" machen. Der Abenteurer als Straftäter oder Angestellter. Das mag Gefallen finden, doch nicht bei mir.
Zuletzt geändert von Merhan am Sa Jan 04, 2025 7:14 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
"Kaiserliche Reisefreiheit: Wer als Person aus dem Kaiserreich Karcanon nicht solchermassen namentlich zur Unerwünschten Person in einem Teilreich oder Reichsteil erklärt wurde, hat das Recht, alle Teilreiche zu bereisen, wenn auch nicht alle Orte darin."
Irgendwo stehen wir hier zwischen dem modernen Rechtsstaat der natürlich Freizügigkeit garantiert und einer eher mittelalterlichen Fantasygesellschaft, der das weitgehend fremd ist und die z.B. das Tal des Lebens für Nichtelfen sperrt. Wir könnten "Freizügigkeit auf eigene Gefahr" zulassen. Ich denke, z.B. an Bettelmönche, Landstreicher, reisende Scholaren, Handwerksgesellen, Söldner, Abenteurer, die beim Betreten eines Ortes stets damit rechnen müssen davongeprügelt zu werden, ohne dass die Prügel im Folgenden zu einem Gegenstand des Kaiserlichen Strafrechts wird.
Irgendwo stehen wir hier zwischen dem modernen Rechtsstaat der natürlich Freizügigkeit garantiert und einer eher mittelalterlichen Fantasygesellschaft, der das weitgehend fremd ist und die z.B. das Tal des Lebens für Nichtelfen sperrt. Wir könnten "Freizügigkeit auf eigene Gefahr" zulassen. Ich denke, z.B. an Bettelmönche, Landstreicher, reisende Scholaren, Handwerksgesellen, Söldner, Abenteurer, die beim Betreten eines Ortes stets damit rechnen müssen davongeprügelt zu werden, ohne dass die Prügel im Folgenden zu einem Gegenstand des Kaiserlichen Strafrechts wird.
Zuletzt geändert von Merhan am Sa Jan 04, 2025 7:14 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
"Kaiserliche Religionsfreiheit: Alle Religionen, bei denen der Kaiserliche Rat einmütig entscheidet, dass diese Religion im ganzen Kaiserreich ausgeübt werden darf, dürfen im ganzen Kaiserreich ausgeübt und von allen Personen aus dem Kaiserreich verehrt werden. Niemand darf wegen der Anbetung einer solchen Religion im Kaiserreich Karcanon verurteilt werden. Die Religionsfreiheit beinhaltet nicht automatisch das Recht, dass jeder überall für diese Religion auch Tempel oder vergleichbare grosse Anbetungsstätten bauen darf. Es beinhaltet aber das Recht, Schreine dieser Religionen in Privathäusern unterzubringen und religiös zu nutzen. Eine solche Religion ist die Religion des Göttervaters Chnum. Weitere werden vom Kaiserlichen Rat entschieden und in einer eigenen Liste geführt, die allen Teilreichen und Reichsteilen des Kaiserreichs aktualisiert zugesandt wird."
Die Patrone der Traumritter sollten hier nach Chnum genannt werden. Alternativ können Religionen einer Bevölkerungsmehrheit in Reichen und Territorien des Kaiserreiches, hier Dena für Silur genannt werden. Gibt es weitere Götter, die von einer Bevölkerungsmehrheit irgendwo im Kaiserreich verehrt werden?
Die Patrone der Traumritter sollten hier nach Chnum genannt werden. Alternativ können Religionen einer Bevölkerungsmehrheit in Reichen und Territorien des Kaiserreiches, hier Dena für Silur genannt werden. Gibt es weitere Götter, die von einer Bevölkerungsmehrheit irgendwo im Kaiserreich verehrt werden?
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
Gedacht wurde bei der Formulierung an die Möglichkeit eines BdB-Beitritts, also konkret Quadrophenia (Dondra) und Borgon Dyl (Borgon, evtl Norytton, evtl Keiiris/Dena). Silur/Dena wäre absolut on brand.
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
Tatsächlich gibt es auch in Taron don Umn Orte, wo alle Bürger*innen des Kaiserreichs ungehindert hinkönnen, etwa die Elfenstadt Aerwisa oder die Metropole Kahmal. ("nicht alle Orte darin" bleibt also gewahrt)Merhan hat geschrieben: ↑Sa Jan 04, 2025 6:53 pm "Kaiserliche Reisefreiheit:
Irgendwo stehen wir hier zwischen dem modernen Rechtsstaat der natürlich Freizügigkeit garantiert und einer eher mittelalterlichen Fantasygesellschaft, der das weitgehend fremd ist und die z.B. das Tal des Lebens für Nichtelfen sperrt. Wir könnten "Freizügigkeit auf eigene Gefahr" zulassen. Ich denke, z.B. an Bettelmönche, Landstreicher, reisende Scholaren, Handwerksgesellen, Söldner, Abenteurer, die beim Betreten eines Ortes stets damit rechnen müssen davongeprügelt zu werden, ohne dass die Prügel im Folgenden zu einem Gegenstand des Kaiserlichen Strafrechts wird.
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
Nun hat Anlinde von Fuchsal im Kaiserlichen Rat den Entwurf der Kaiserlichen Rechtsordnung abgelehnt. Um den langen Text kurz zu machen:
1 Diese Dinge müssen berücksichtigt werden um die Ablehnung Silurs aufzuheben
1.1 separate Kulturpräferenzen sollen erhalten bleiben
1.2, 1.4, 1.5, 1.6 verhindern, dass der Kaiserliche Rat durch Nichteinberufung, Tagesordnungstricks oder Stimmen der vom Kaiser abhängigen Gebiete wirkungslos wird
1.3 klärt die Kompetenzen des Kaisers und des Rates im Streit von Reichen und Gebieten untereinander
2 Diese Dinge sind für Silur wünschenswert, ihre Nichtberücksichtigung ließe Silur aber den Entwurf nicht ablehnen
2.1 wendet sich gegen das Aussprechen des myraherrschaftlichen Gedankens
2.2 macht die Minister dem Rat auch bei abwesenheit von chalkis jährlich rechenschaftspflichtig
2.3, 2.4 vereinfacht die Anwendung des Kaiserlichen und des lokalen Strafrechtes (mag jemand den Wunsch erklären, die härtere Strafe zu verhängen?)
2.5 stellt Dena Chnum in der Religionsfreiheit gleich
1 Diese Dinge müssen berücksichtigt werden um die Ablehnung Silurs aufzuheben
1.1 separate Kulturpräferenzen sollen erhalten bleiben
1.2, 1.4, 1.5, 1.6 verhindern, dass der Kaiserliche Rat durch Nichteinberufung, Tagesordnungstricks oder Stimmen der vom Kaiser abhängigen Gebiete wirkungslos wird
1.3 klärt die Kompetenzen des Kaisers und des Rates im Streit von Reichen und Gebieten untereinander
2 Diese Dinge sind für Silur wünschenswert, ihre Nichtberücksichtigung ließe Silur aber den Entwurf nicht ablehnen
2.1 wendet sich gegen das Aussprechen des myraherrschaftlichen Gedankens
2.2 macht die Minister dem Rat auch bei abwesenheit von chalkis jährlich rechenschaftspflichtig
2.3, 2.4 vereinfacht die Anwendung des Kaiserlichen und des lokalen Strafrechtes (mag jemand den Wunsch erklären, die härtere Strafe zu verhängen?)
2.5 stellt Dena Chnum in der Religionsfreiheit gleich
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
1.1 und 1.3 sind okay.
Bei 1.2 und vor allem 1.6 ist es ein grundlegend anderes Verständnis dessen was der Kaiserliche Rat ist: Es ist ja eben keine Konklave, in der alle Teilnehmenden für immer eingemauert werden oder bis nach deinem Vorschlag ein Jahr später ein neuer Rat eingemauert wird.
Nichts dagegen dass er zu Jahresbeginn neu eröffnet wird, aber er tagt ja nicht ununterbrochen in Dauersitzung. Er ist ein Gremium von Jahr zu Jahr eindeutig, mit Wechsel über das Jahr dennoch (weil neue Reiche dazu kommen können und jedes Reich seine Vertretung jederzeit ergänzen oder komplett austauschen kann), es ist okay dass es keine Zeit ohne einen Rat geben soll, aber eben doch Zeiten ohne Sitzung.
Und die Sitzungen beruft der Kaiser ein, als Präsenzsitzung, mindestens dann wenn ein relevant grosser Teil des Rates das verlangt. Trotzdem kann es Sitzungspausen geben, nur eben keine Jahrelangen.
1.4 doch, jede Sitzungsleitung muss die Möglichkeit haben, jemand zum Schweigen zu bringen, der andere nicht zu Wort kommen lassen will und im schlimmsten Fall Tagelang nicht aufhört zu reden ("Filibuster-Verfahren"). Das Stimmrecht ist davon nicht berührt, das grundsätzliche Rederecht ja auch nicht. Aber wenn zum Beispiel angesichts einer Äusserung im Rat drei Leute (oder siebzehn) aufspringen um etwas dazu zu sagen, dann erteilt ihnen die Sitzungsleitung das Wort und nicht diese sich alle durch Aufstehen selbst. Und während das Rederecht unberührt bleibt kann die Sitzungsleitung doch zunächst einer Person das Wort erteilen, deren Reich dazu noch nicht gehört wurde, und jemand der sich alle zwei Minuten erhebt etwa später dran nehmen - zum selben Thema, natürlich, bevor dieses abgeschlossen wurde, aber vielleicht auch mal nachdem auch mal andere etwas dazu sagen durften - auch zB von einem Thema direkt Betroffene, etwa ein anwesender Chnumoberpriester wenn gerade Vorwürfe gegen die Chnumreligion erhoben wurden, dann kann der auch dann vorgezogen werden wenn noch elf andere länger stehen.
1.5 geht so nicht. Das würde bedeuten dass die Stimme des Phaedron Dhuras, dem die Königreiche nicht direkt unterstehen, als Leiter des Kaiserlichen Rates viel mehr Gewicht hätte als die des Kaisers, weil wenn gegen letzteren etwas gesagt würde, mehrere Reiche nicht mitstimmen dürften. Gorgonya und Phialeia (als zwei aktuelle Beispiele, auch Antharlan hatte ja schon Bofri als König) und andere kaiserliche Königreiche würden so in wesentlichen Fragen ihre Stimme verlieren. Wenn das Königreich Gorgonya (nicht kleiner als Antam oder Silur) Mitglied des Kaiserlichen Rates ist, und das ist es, dann hat es auch Stimmrecht.
Vorstellbar ist ein Passus der sagt: "Ohne die Stimme der Leitung und der durch sie vertretenenen Gebiete" - wenn beispielsweise Anlinde von Fuchsal stellvertetend die Leitung hätte, dann dürfte Silur nicht mitstimmen, entsprechend bei Phaedron Dhuras nicht Antharlan. Weil jedes Reich im Kaiserlichen Rat zwar mit vielen Stimmen sprechen aber nur mit einer abstimmen darf. Und bei Abstimmungen über die Leitung eben die Leitung nicht mit.
Spieltechnisch, darauf möchte ich hinweisen, werden Kaiser und Kaiserin ja ohnehin von je einer Spielergruppe geführt, was ihre eigenen Präferenzen als Leitung angeht. Und gäbe es einen vom Kaiserlichen Rat akzeptierten Thronfolger als REP, so würde diese Person sicher auch auf die ein oder andere Weise ein eigenes Königreich haben oder übertragen bekommen, sollte die REP-Figur kein eigenes Reich haben dann vermutlich entweder Gorgonya oder Phialeia, oder ein bis dahin bestehendes anderes unmittelbar kaiserliches Königreich.
Bei 1.2 und vor allem 1.6 ist es ein grundlegend anderes Verständnis dessen was der Kaiserliche Rat ist: Es ist ja eben keine Konklave, in der alle Teilnehmenden für immer eingemauert werden oder bis nach deinem Vorschlag ein Jahr später ein neuer Rat eingemauert wird.
Nichts dagegen dass er zu Jahresbeginn neu eröffnet wird, aber er tagt ja nicht ununterbrochen in Dauersitzung. Er ist ein Gremium von Jahr zu Jahr eindeutig, mit Wechsel über das Jahr dennoch (weil neue Reiche dazu kommen können und jedes Reich seine Vertretung jederzeit ergänzen oder komplett austauschen kann), es ist okay dass es keine Zeit ohne einen Rat geben soll, aber eben doch Zeiten ohne Sitzung.
Und die Sitzungen beruft der Kaiser ein, als Präsenzsitzung, mindestens dann wenn ein relevant grosser Teil des Rates das verlangt. Trotzdem kann es Sitzungspausen geben, nur eben keine Jahrelangen.
1.4 doch, jede Sitzungsleitung muss die Möglichkeit haben, jemand zum Schweigen zu bringen, der andere nicht zu Wort kommen lassen will und im schlimmsten Fall Tagelang nicht aufhört zu reden ("Filibuster-Verfahren"). Das Stimmrecht ist davon nicht berührt, das grundsätzliche Rederecht ja auch nicht. Aber wenn zum Beispiel angesichts einer Äusserung im Rat drei Leute (oder siebzehn) aufspringen um etwas dazu zu sagen, dann erteilt ihnen die Sitzungsleitung das Wort und nicht diese sich alle durch Aufstehen selbst. Und während das Rederecht unberührt bleibt kann die Sitzungsleitung doch zunächst einer Person das Wort erteilen, deren Reich dazu noch nicht gehört wurde, und jemand der sich alle zwei Minuten erhebt etwa später dran nehmen - zum selben Thema, natürlich, bevor dieses abgeschlossen wurde, aber vielleicht auch mal nachdem auch mal andere etwas dazu sagen durften - auch zB von einem Thema direkt Betroffene, etwa ein anwesender Chnumoberpriester wenn gerade Vorwürfe gegen die Chnumreligion erhoben wurden, dann kann der auch dann vorgezogen werden wenn noch elf andere länger stehen.
1.5 geht so nicht. Das würde bedeuten dass die Stimme des Phaedron Dhuras, dem die Königreiche nicht direkt unterstehen, als Leiter des Kaiserlichen Rates viel mehr Gewicht hätte als die des Kaisers, weil wenn gegen letzteren etwas gesagt würde, mehrere Reiche nicht mitstimmen dürften. Gorgonya und Phialeia (als zwei aktuelle Beispiele, auch Antharlan hatte ja schon Bofri als König) und andere kaiserliche Königreiche würden so in wesentlichen Fragen ihre Stimme verlieren. Wenn das Königreich Gorgonya (nicht kleiner als Antam oder Silur) Mitglied des Kaiserlichen Rates ist, und das ist es, dann hat es auch Stimmrecht.
Vorstellbar ist ein Passus der sagt: "Ohne die Stimme der Leitung und der durch sie vertretenenen Gebiete" - wenn beispielsweise Anlinde von Fuchsal stellvertetend die Leitung hätte, dann dürfte Silur nicht mitstimmen, entsprechend bei Phaedron Dhuras nicht Antharlan. Weil jedes Reich im Kaiserlichen Rat zwar mit vielen Stimmen sprechen aber nur mit einer abstimmen darf. Und bei Abstimmungen über die Leitung eben die Leitung nicht mit.
Spieltechnisch, darauf möchte ich hinweisen, werden Kaiser und Kaiserin ja ohnehin von je einer Spielergruppe geführt, was ihre eigenen Präferenzen als Leitung angeht. Und gäbe es einen vom Kaiserlichen Rat akzeptierten Thronfolger als REP, so würde diese Person sicher auch auf die ein oder andere Weise ein eigenes Königreich haben oder übertragen bekommen, sollte die REP-Figur kein eigenes Reich haben dann vermutlich entweder Gorgonya oder Phialeia, oder ein bis dahin bestehendes anderes unmittelbar kaiserliches Königreich.
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
Da liegt bei 1,2 und 1.6 wohl nur ein Missverständnis vor. Gewollt ist von Anlinde, dass der Kaiser den Rat nicht wirkungslos machen kann, indem er ihn nicht läd. Der Rat ist natürlich nicht als Konklave gedacht, sondern als häufig tagendes Gremium. Der Kaiser ist zur Ladung zum Jahreswechsel verpflichtet, nicht jedoch zu den Terminen im Jahreslauf, die das Gremium selbstständig, abgebildet durch Beiträge der Spieler hier im Forum ansetzt. Da der Rat des Vorjahres im Folgejahr fortexistiert bis ein neuer geladen ist und sich erst in diesem auflöst ist Kontinuität gegeben. Neue Mitglieder sind offenbar Herrscher von Teilreichen oder deren Vertreter, ohne dass der Kaiser eingebunden ist oder ein neuer Rat gebildet werden muss: " Herrschende von Teilreichen haben das Recht und die Möglichkeit, ihr Reich dort selbst zu vertreten, oder Vertretende zu entsenden, die Sitz und Stimme in ihrem Namen innehaben.", in Entwurf einer Kaiserlichen Rechtsordnung von Elyan von Danrad, dem Rechtslegaten vom Kaiserreich Karcanon in Helion, nach ersten Absprachen mit den Vertretungen aus Gorgonya und Taron don Umn im Kaiserlichen Rat."
In 1.4 wende ich mich gegen die Möglichkeit, die Sitzungsleitung zu mißbrauchen, die mir als größere Gefahr erscheint als die Störung des Sitzungsablaufes. Magst Du Deine Klarstellung zum "Entwurf einer Kaiserlichen Rechtsordnung..." formulieren und ergänzen?
Das Problem in 1.5 ist natürlich das Verhältnis der Kaiserlichen Königreiche zum Kaiser, ob der Kaiser ihre Stimme nutzen kann Anträge abzulehnen oder ob sie von ihm unabhängig sind. Hier ist sicher eine Klarstellung hilfreich um zu verhindern, das der Kaiserliche Rat wirkungslos ist.
Die Führung von Kaiser und Kaiserin durch Spieler ist mit bewusst. Allerdings sehe ich die dahinterstehende Konstruktion nicht als Teil der Verfassung des Kaiserreiches sondern als Hilfsmittel einen kaiserlichen Willen abzubilden. Wie der entsteht, ob aus Zügen eines Kaiserspielers oder durch Züge der Spieler seiner Beziehungen ist, meine ich, kein Teil der Kaiserlichen Rechtsordnung.
In 1.4 wende ich mich gegen die Möglichkeit, die Sitzungsleitung zu mißbrauchen, die mir als größere Gefahr erscheint als die Störung des Sitzungsablaufes. Magst Du Deine Klarstellung zum "Entwurf einer Kaiserlichen Rechtsordnung..." formulieren und ergänzen?
Das Problem in 1.5 ist natürlich das Verhältnis der Kaiserlichen Königreiche zum Kaiser, ob der Kaiser ihre Stimme nutzen kann Anträge abzulehnen oder ob sie von ihm unabhängig sind. Hier ist sicher eine Klarstellung hilfreich um zu verhindern, das der Kaiserliche Rat wirkungslos ist.
Die Führung von Kaiser und Kaiserin durch Spieler ist mit bewusst. Allerdings sehe ich die dahinterstehende Konstruktion nicht als Teil der Verfassung des Kaiserreiches sondern als Hilfsmittel einen kaiserlichen Willen abzubilden. Wie der entsteht, ob aus Zügen eines Kaiserspielers oder durch Züge der Spieler seiner Beziehungen ist, meine ich, kein Teil der Kaiserlichen Rechtsordnung.
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
Ich denke dein Beitrag verklärt den Kaiser zum Feindbild, und verkennt dass ganz viel an der Ordnung des Kaiserlichen Rates sich an die Leitung des Rates richtet, die in der Mehrheit der Fälle nicht der Kaiser ist, auch weil er sich an solchen Dingen wie der Befreiung von Caldun ja selbst vor Ort beteiligt und dann notgedrungen Monate weg ist.
1.4 ich sehe Störungen im Ablauf und undisziplinierte Selbstermächtigung in der Rolle tatsächlich als grösseres Problem (natürlich nicht in der Realwelt und im MyraForum), als dass eine Sitzungsleitung - die ja meist nicht der Kaiser hat - das Wort erteilen darf. Zumal wenn meine vorgeschlagene Klarstellung sicherstellt dass ein Punkt nicht abgehakt werden darf bevor alle die sprechen wollten sprechen durften. Es ist im Allgemeinen Interesse aller Ratsmitglieder dass keine Einzelperson stundenlang ununterbrochen redet.
1.5 kann man noch deutlicher formulieren, dass nur eigene Mitgliedschaften im Kaiserlichen Rat auch eine eigene Stimme mit sich bringen und so zB Anthrizia als dem Kaiser unterstehende Grafschaft keine Stimme hat, weil es zu Lapathien gehört das derzeit kein Mitglied ist. Und wäre es eines, hätte das Herzogtum Lapathien das Stimmrecht, nicht die grösste Grafschaft darin.
Und eigene Mitglieder brauchen eigene Vertreter, keiner kann in Personalunion mehrere Reiche vertreten, auch der Kaiser nicht. Das könnte man noch deutlicher machen. Ich denke die gegebenen Vertretungen der beiden aktuell fraglichen Reiche sind selbständig genug um im Interesse ihres Reiches abzustimmen und nicht im Interesse der Person ihres Kaisers, auch wenn jedes Reich Gründe haben mag, auch Silur, mal bei einer strittigen Abstimmung auf der Seite des Kaisers zu stehen.
Einfügen könnte man zu deiner Beruhigung noch eine Soll-Bestimmung zur Befangenheit: Wer meint bei einer Abstimmung befangen zu sein sollte sich enthalten. Vorschreiben kann man das nicht, weil es sonst Stimmrecht 1. und 2. Klasse gibt, das es nicht geben darf.
1.4 ich sehe Störungen im Ablauf und undisziplinierte Selbstermächtigung in der Rolle tatsächlich als grösseres Problem (natürlich nicht in der Realwelt und im MyraForum), als dass eine Sitzungsleitung - die ja meist nicht der Kaiser hat - das Wort erteilen darf. Zumal wenn meine vorgeschlagene Klarstellung sicherstellt dass ein Punkt nicht abgehakt werden darf bevor alle die sprechen wollten sprechen durften. Es ist im Allgemeinen Interesse aller Ratsmitglieder dass keine Einzelperson stundenlang ununterbrochen redet.
1.5 kann man noch deutlicher formulieren, dass nur eigene Mitgliedschaften im Kaiserlichen Rat auch eine eigene Stimme mit sich bringen und so zB Anthrizia als dem Kaiser unterstehende Grafschaft keine Stimme hat, weil es zu Lapathien gehört das derzeit kein Mitglied ist. Und wäre es eines, hätte das Herzogtum Lapathien das Stimmrecht, nicht die grösste Grafschaft darin.
Und eigene Mitglieder brauchen eigene Vertreter, keiner kann in Personalunion mehrere Reiche vertreten, auch der Kaiser nicht. Das könnte man noch deutlicher machen. Ich denke die gegebenen Vertretungen der beiden aktuell fraglichen Reiche sind selbständig genug um im Interesse ihres Reiches abzustimmen und nicht im Interesse der Person ihres Kaisers, auch wenn jedes Reich Gründe haben mag, auch Silur, mal bei einer strittigen Abstimmung auf der Seite des Kaisers zu stehen.
Einfügen könnte man zu deiner Beruhigung noch eine Soll-Bestimmung zur Befangenheit: Wer meint bei einer Abstimmung befangen zu sein sollte sich enthalten. Vorschreiben kann man das nicht, weil es sonst Stimmrecht 1. und 2. Klasse gibt, das es nicht geben darf.
Re: Kaiserliche Rechtsordnung
Denke auch dass wir Missversträndnisse ausräumen können. Ebenso können wir Details auch auslagern indem die Kaiserliche Rechtsordnung für den Rat im Wesentlichen den Passus erhält, dass dieser sich selbst mit qualifizierter Mehrheit eine Geschäftsordnung geben kann, in der man dann zB Protokollfragen regeln kann, etwa ob ein anwesender König vor einem anwesenden Grafen reden darf oder nicht, und wie das mit den Redezeiten ist (und dass Filibustern erstmal verboten ist bis der Kaiserliche Rat etwas anderes beschliesst).
Wie bei Nomic gibt es dann zu Beginn erstmal feste Regeln die einmütig beschlossen wurden und ebenso wieder zu ändern wären, (die Rechtsordnung) und veränderliche Regeln, die mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wurden und ebenso wieder zu ändern wären.(die Geschäftsordnung des Kaiserlichen Rates)
https://de.wikipedia.org/wiki/Nomic
Wie bei Nomic gibt es dann zu Beginn erstmal feste Regeln die einmütig beschlossen wurden und ebenso wieder zu ändern wären, (die Rechtsordnung) und veränderliche Regeln, die mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wurden und ebenso wieder zu ändern wären.(die Geschäftsordnung des Kaiserlichen Rates)
https://de.wikipedia.org/wiki/Nomic